NEWS MESSAGE

Lebensrettende Massnahmen
Rubrik: allg. Information

Jedes Jahr erleiden in der Schweiz rund 30000 Personen ein akutes koronares Ereignis und 8000 einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nur 5% der Opfer eines Herzstillstandes überleben ausserhalb des Spitals. Die Anzahl Überlebender ist immer noch tief, mangels rascher und effizienter Behandlung.
Um lebensrettende Massnahmen ergreifen zu können, wird die Schulung durch professionelle Rettungssanitäter empfohlen. Die ersten Schritte zur Reanimation bis zum Eintreffen des Rettungsteams können ohne medizinische Hilfsmittel von jedem und überall durchgeführt werden. Jede Hilfe zählt!

In der Schweiz lautet die Notfallnummer der Sanität 144. Wichtig sind Angaben zur Lokalisation des Patienten (und Zugangsmöglichkeiten) und zur Situation (Bewusstseinszustand des Patienten, Vorfall, besondere Gefahren etc.). Anschliessend ist den Anweisungen des Vermittlers der Rettungszentrale zu folgen, welcher geschult ist, dem Helfer bis zum Eintreffen des Rettungsteams Instruktionen zur kardio-pulmonalen Reanimation zu geben.

Im Falle eines Herzstillstandes ist es lebenswichtig, unverzüglich mit der Herzmassage zu beginnen (100 Thoraxkompressionen pro Minute, ohne Unterbrechung). Bis eine zweite Hilfsperson verfügbar ist, soll nur die Herzmassage weitergeführt, oder im Wechsel eine Mund-zu-Mund-Beatmung vorgenommen werden (Kompressions-Beatmungs-Verhältnis 30:2). An vielen öffentlichen Plätzen sind nun auch automatisierte externe Defibrillatoren (AED) verfügbar (Bahnhof, Supermarkt, Freizeitenrichtungen etc.). Sie sind einfach in der Anwendung, der Helfer hört Schritt für Schritt die entsprechenden Anweisungen und die Überlebenschance des Betroffenen wird erhöht. Die Reanimationsmassnahmen sind bis zum Eintreffen der Hilfe fortzusetzen.

Im Notfall suchen viele Hilfe in der nächstgelegenen Apotheke. Eine gute Vorbereitung des Apothekenteams ist daher sehr wichtig. Insbesondere bei kardialen Notfällen zählt jede Minute und eine vorgängige Ausbildung in Reanimation und Gebrauch eines Defibrillators kann den Unterschied ausmachen.

Quelle:
_Cours CAP Urgences à l'officine, 19 avril 2012
_
Premiers secours , Lador et Ogier, Ed. Médecine et Hygiène, 2011
_Fondation Suisse de Cardiologie online

REF: 22.06.2012 09:36:14 / UAPCH,UAMST / 4622

WWW LINKS
_Fondation Suisse de Cardiologie
Agir correctement – sauver des vies
_Schweizerische Herzstiftung
Richtig handeln – Leben retten
DOC NEWS TOP 10

22. Mai 2013
_Neues Coronavirus (MERS-CoV)
17. Mai 2013
_

Tofacitinib (Xeljanz®): negative Zulassungsempfehlung der EMA

15. Mai 2013
_Influenza A(H7N9)
13. Mai 2013
_SWISSMEDIC: Azithromycin (Zithromax und Generika), DHPC
10. Mai 2013
_Zeckenenzephalitis: Impfung und präventive Massnahmen
08. Mai 2013
_FSME: neue aktualisierte Karten der Risikogebiete
06. Mai 2013
_Hydroxyethylstärkehaltige Infusionslösungen (HES): Swissmedic informiert
03. Mai 2013
_NEW DRUG: Lisdexamfetamindimesilat (Elvanse®) bei ADHS, Zulassung in Deutschland
01. Mai 2013
_EMA: Liste und Kennzeichnung von Medikamenten unter verstärkter Überwachung
29. April 2013
_

5-Aminolävulinsäure (Alacare®) als Pflaster bei aktinischen Keratosen



 
databases | contact | links | archive
23.05.2013 legal disclaimer © e-mediat