| Mineralwasser ist bei den Konsumenten sehr beliebt und gilt als gesunder und erfrischender Durstlöscher.
Doch nicht jedes Mineralwasser darf als solches vermarktet werden. Es müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Gemäss Art. 11 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser wird Mineralwasser wie folgt definiert:
„Natürliches Mineralwasser ist mikrobiologisch einwandfreies Wasser, das aus einer oder mehreren natürlichen Quellen oder aus künstlich erschlossenen unterirdischen Wasservorkommen besonders sorgfältig gewonnen wird.“
Aus ernährungsphysiologischer Sicht ist Mineralwasser aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen und Spurenelementen interessant. Spezielle Anpreisungen sind jedoch nur gestattet, wenn besondere physiologische Wirkungen im Vergleich zu normalem Trinkwasser eindeutig nachgewiesen sind.
Beispiel: „geeignet für die natriumarme Ernährung“ -> Natriumgehalt < 20mg/l.
Eine Tabelle zum Mineralgehalt verschiedener Handelsprodukte ist über den angegebenen Internetlink abrufbar. |