| Gemäss Erlass vom 26. März 2009 ist Melatonin (alle Formen) in Frankreich in die Substanzliste I eingeteilt worden. Nach französischem Recht enthält diese Liste alle Wirkstoffe, welche potentiell gesundheitsschädlich sind und nur auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen.
In vielen Ländern ist Melatonin freiverkäuflich als Nahrungsergänzungsmittel im Handel. In Frankreich hat die Firma Arkopharma kürzlich den Vertrieb der Spezialität Melatonyl eingestellt. Das Präparat war seit Dezember 2008 in Frankreich als Nahrungsergänzungsmittel zur Schlafregulierung im Handel.
Weiterhin erhältlich ist die Spezialität Circadin ® (Retardtabletten à 2mg). Das Medikament ist u.a. in Frankreich und Deutschland registriert und wird zur kurzzeitigen Therapie der primären Insomnie bei Patienten ab 55 Jahren eingesetzt. |